Du benötigst eine Verordnung für Physiotherapie (in der Regel: 10x 60min). Für Versicherte der ÖGK (bis 30.6.2025) und BVA (dauerhaft) ist eine Bewilligung dieser nicht mehr notwendig.

Versicherte der SVS und anderer Leistungsträger müssen die Verordnung weiterhin vor Therapiebeginn bewilligen lassen.

 

 

 

Die Therapie ist nach jeder Einheit bar oder mit Bankomat zu bezahlen. Du erhältst am Ende der Therapieserie – oder wenn erwünscht auch zwischendurch – eine Sammelrechnung. 

 

 

Die gesammelten Rechnungen müssen gemeinsam mit der Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Im Anschluss bekommst du einen Teilbetrag rückerstattet.

 

 

 

Solltest du im Besitz einer Zusatzversicherung sein, so kannst du den Restbetrag bei dieser geltend machen.

 

 

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